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neues Tabakproduktegesetz

Die neusten politischen Entwicklungen zu E-Zigaretten in der Schweiz

Geschätze Lesezeit: 5 Minuten
Veröffentlicht am 7. Juni 2022

Seit längerem ist das revidierte Tabakproduktegesetz ein Thema in der Dampferszene. Es geht um Regulierungen, Jugendschutz, Steuern und neuerdings auch um Aromen. Und genau diese Diskussion um Aromen, sollte jeder Besitzerin und jedem Besitzer von E-Dampfgeschäften, einen kalten Schauer über den Rücken laufen lassen. 

Stand der Dinge

Elektronische Zigaretten (E-Zigaretten) sind ein wachsendes Phänomen, das in der breiten Öffentlichkeit und bei politischen Entscheidungsträgern Aufmerksamkeit erregt. E-Zigaretten sind batteriebetriebene Geräte, die das Gefühl des Rauchens simulieren, indem sie eine riechende Flüssigkeit in die Luft abgeben. Sie werden manchmal auch "Vape Pens" oder "Vape Sticks" genannt. Es gibt sie in verschiedenen Geschmacksrichtungen, Größen und Formen; manche sehen aus wie Zigarren oder Pfeifen, andere ähneln herkömmlichen Zigaretten. In der Schweiz wurden E-Zigaretten erstmals Ende 2010 mit einer begrenzten Auswahl an aromatisierten Flüssigkeiten auf den Markt gebracht. Seither arbeiten die Hersteller von E-Zigaretten an der Verbesserung ihrer Produkte und der Entwicklung attraktiverer Geschmacksrichtungen mit und ohne Nikotin (nikotinfreie Liquid's). Auf Bundesebene gibt es noch kein Gesetz, das den Verkauf von E-Zigaretten regelt. Mehrere Kantone haben jedoch Vorschriften erlassen, die den Verkauf regeln und unter anderem eine Altersbeschränkung für Käufer vorschreiben sowie Werbung und Marketing einschränken. Der folgende Artikel gibt einen Überblick über die jüngsten Entwicklungen in der Schweiz in Bezug auf E-Zigaretten.

Das neue Tabakproduktegesetz

Auch wenn die Umsetzung und die Verordnungen zum neuen Tabakproduktesetz noch nicht bekannt sind, wäre eins gänzlich sicher, der Aufwand für Produzenten, Importeuere und Händler hätte sich massiv erhöht. Denn die Kennzeichnungs-Vorschriften hätten auch Nikotinfreie Produkte betroffen. Einzig technische Geräte, also die E-Zigaretten, wären einigermassen regulierungsfrei davon gekommen. Hier gibt es aber genügend andere Gesetzt und Vorschriften, welche einzuhalten sind. 

Weniger Auswahl 

Diese neue Gesetz wird die Auswahl der Liquide in der Schweiz massiv reduzieren. Die wenigsten Produzenten im Ausland, wären wahrscheinlich bereit, Ihre Verpackung für den kleinen Schweizer Markt anzupassen. Kleinere ausländische Marken würden verschwinden. Anderseits ein Vorteil für Schweizer Hersteller.  

Alles in Allem könnte man mit diesem Gesetz leben, dachten sich wahrscheinlich die meisten Händler. Aber es gibt ein „wenn“ und dieses „wenn“ hat es in sich und betrifft drei nachträgliche Ergänzungen, welche im schlimmsten Fall den Tod der E-Zigarette bedeutet.  

Nikotinsteuer oder Liquidsteuer?

Im Sommer 2019 reichten die Ständeräte Josef Dittli (FDP/Uri), Joachim Eder (FDP/Zug), Verena Herzog (SVP/Thurgau) und  Nationalrat Benjamin Roduit (EVP Wallis) im Ständerat eine Motion zur Besteuerung von E-Zigaretten ein, welche dann auch im Nationalrat, zur grossen Freude von Ueli Maurer, angenommen wurde. Man beachte, wie die Damen und Herren, abstimmen, wenn es um Steuergeschenke für grosse Konzerne geht. Genau, wie unser Finanzminister, der sich nie zu schade ist, für Steuererleichterung mächtiger Firmen, zu weibeln. Irgendwo, muss man es ja wieder reinholen, warum nicht auch bei den Dampfern und Rauchern. Speziell Herr Roduit hat es auf E-Zigaretten abgesehen, denn auch eine zweite weit aus gefährlichere Motion, stammt wiederum von ihm. 

Wie hoch wird die Steuer?

Im erläuternden Bericht, welcher in die Vernehmlassung geschickt wurde, ist eine Nikotinsteuer von 0.004 Fr. pro mg Nikotin vorgeschlagen. Für Einweg-Geräte sowie Kartuschen 0.5 Fr. pro ml Flüssigkeit, unabhängig ob mit oder ohne Nikotin.  Dies bedeutet eine Steuer von 0.8 Fr. pro 20mg Nikotinshot und 1.00 Fr. pro Einwegkartusche mit 2ml Inhalt. Diesem Vorschlag haben die meisten Kantone zugestimmt. Einigen, wie dem Kanton Aargau, geht es noch zu wenig weit und vordern noch eine Präventionsabgabe, wie bei den Tabakzigaretten. Dazu müsste aber das Gesetz nochmals angepasst werden. 

Die Höhe der Steuer ist aber noch keineswegs festgeschrieben. Erst nach der Auswertung, aller Stellungnahmen, wird der Entwurf nochmals ins Parlament überwiesen. Die Antworten, welche abgegeben wurden, lassen sich im Grossen und Ganzen in vier Kategorien aufteilen. Der E-Zigaretten Handel möchte keine oder sehr kleine Steuern, die Kantone sind weitgehend einverstanden, Die Gesundheitsinsitutionen wünschen eine höhere Steuer, sind aber mit einer Differenzierung, von Liquid und geschlossenen Systemen einvernehmlich. Die Tabakindustrie, die Tabakerzeugerverbände und ihr Sprachrohr Economy Suisse möchten eine einheitliche Steuer von 0.11 Fr. pro ml Flüssigkeit und keine Unterscheidung, ob mit oder ohne Nikotin. 

Tabakindustrie fordert eine Liquidsteuer

Mit dem jetzigen Vorschlag, lässt es noch leben, denn es würde ausschliesslich das Nikotin besteuert und so, dass es die Produkte zwar verteuert, aber noch im zahlbaren Rahmen bleibt. Was aber die Tabakindustrie und die verbundenen Verbände fordern, würde einen gigantischen Mehraufwand bedeuten und Liquide dermassen verteuern, dass sie nicht mehr gekauft würden. Eine 100ml Flasche würde sich um 10.— Fr. verteuern und der Liter Base um 100.—. Es käme zur selben Situation wie in Deutschland, wo im Moment ein E-Zigaretten-Lädelisterben zu beobachten ist. 

Aromenverbot in Raucherwaren und Liquid?

Eigentlich heisst es das Beste kommt zum Schluss. In diesem Fall, ist es zynisch, sowas zu schreiben. Die neueste Motion, welche von Nationalrat Roduit, schon vor zwei Jahren eingereicht wurde, fordert ein Verbot von Aromen in Raucherwaren und spricht aber gleichzeitig von E-Zigaretten. Trotzt der Aufforderung des Bundesrates, diese abzulehnen, wurde sie am 1.Juni 22 im Nationalrat angenommen. Sollte diese auch im Ständerat Zustimmung finden, würde dies bedeuten, dass in Tabakzigaretten und E-Liquid keine Aromen mehr verwendet werden dürfen, die diesen einen besseren Geschmack geben. Aber auch Backwoods (Aromatisierte Zigarillos) und Shisha Tabak wäre betroffen. 

Sollte es diese Motion bis ins Gesetz schaffen, dann wäre dies das endgültige aus für alle Vapeshops aber auch alle Shishabars und Geschäfte müssten schliessen. 

Ganz im Sinne der WHO

Im Grunde bringen neue Gesetze immer auch mehr Aufwände und Kosten mit sich. Eine Regulierung, in einem vernünftigen Masse, ist jedoch sinnvoll. Würde das Gesetz aber im worst case angenommen, dann ist es für unsere Produkte das wirtschaftliche Ende. 12 Jahre Aufbau und Leidenschaft wären einfach Makulatur. Auch hätte die WHO wieder einen Grund zu jubeln, denn dies ist genau im Sinne dieses undurchsichtigen Gebildes. Die WHO hat die Mitgliedsstaaten aufgefordert, E-Zigaretten zu verbieten oder sie so stark zu regulieren oder zu besteuern, dass sie für den Handel und Konsumenten, unattraktiv werden. Warum sie dies tun? Schaut man auf die Spenderliste, dann wird einem klar, wohin die Reise des Dampfen's hin gehen soll: Die Pharmaindustrie produziert die Produkte, die Ärzte verschreiben sie, die Apotheken verkaufen sie die Krankenkassen bezahlen sie und am Schluss jeder mit den Prämien.